Direkt bei Hommel Hercules: Die jährliche Prüfung
IHRE SICHERHEIT IST UNS WICHTIG!
Die jährliche Überprüfung der Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gehört zur persönlichen Schutzausrüstung der Kategorie III und schützt vor tödlichen Gefahren. Mangelhafte Sorgfalt dieser Schutzausrüstung gefährdet das Leben und die Gesundheit der Träger.
Die Nutzungsdauer ist erheblich von den Einsatzbedingungen abhängig. Starke Beanspruchungen durch Abrieb, große Temperaturunterschiede, ultraviolette Strahlung und andere aggressive Einwirkungen können die Nutzung der Ausrüstung sehr beeinträchtigen.
Um die Sicherheit des Benutzers zu gewährleisten, muss deshalb nach jedem Einsatz, mindestens aber einmal jährlich, eine Revision durch einen Sachkundigen (befähigte Person nach den Grundsätzen der DGUV 312-906) erfolgen.
Bei der Prüfung ist unter anderem auf die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung zu achten. Der Sachkundige entscheidet darüber, ob die Ausrüstung gefahrlos weiter benutzt werden kann oder ob die Gesamtnutzungsdauer erreicht ist und damit die Ausrüstung unbrauchbar ist.
SENDEN SIE IHRE PRODUKTE (NACH MÖGLICHKEIT INKL.
PRÜFBUCH/KONTROLLKARTE) AN:
Hommel Hercules
Werkzeughandel GmbH & Co. KG
Abteilung Revision PSAgA
Heidelberger Str. 52
68519 Viernheim
Gerne unterbreiten wir Ihnen auch vorab einen Kostenvoranschlag.
Bitte kontaktieren Sie uns dafür per E-Mail unter:
PSAgA-revision@hommel-hercules.com und geben Sie uns folgende Angaben bekannt:
• Produktbezeichnung (inkl. Angabe von Länge und Größe)
• Produkttyp
• Artikelnummer
Sie erhalten umgehend Ihr individuelles Angebot.
DIE JÄHRLICHE PRÜFUNG ÜBERNIMMT
AB SOFORT HOMMEL HERCULES FÜR SIE
Wir überprüfen Ihre im Einsatz befindliche PSA gegen
Absturz, dokumentieren die Prüfung nach den
Vorschriften des Herstellers und erstellen Ihnen bei
Erreichen der Ablegereife ein Alternativangebot.
Wir sind berechtigt folgende Produkte zu prüfen:
- Auffanggurte
- Seile
- Verbindungsmittel Bandschlinge
- Verbindungsmittel mit oder ohne Falldämpfer
- Mitlaufende Auffanggeräte
- Revisionsfreie Höhensicherungsgeräte
- Verbindungsmittel
Alle weiteren persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz können Sie selbstverständlich ebenfallsan uns senden. Wir lassen diese direkt vom Hersteller prüfen.
Die mögliche Nutzungsdauer oder Ablegereife für PSA gegen Absturz ist die Zeitspanne, in der die Funktionstüchtigkeit der PSA uneingeschränkt gegeben ist. Sie beginnt mit dem Herstellungsdatum. Die maximale Nutzungsdauer ist vom Lebensalter und von den jeweiligen Einsatzbedingungen abhängig. Die Angaben sind jeweils der Bedienungsanleitung des Herstellers zu entnehmen. In der Regel wird die maximale Nutzungsdauer bei einem intensiven Gebrauch nicht erreicht. Gründe dafür sind mechanische Beanspruchung, nicht sachgemäße Lagerung, UV-Belastung und andere Nutzungs- und Umwelteinflüsse.
UNTERWEISUNGEN ZUR PERSÖNLICHEN SCHUTZAUSRÜSTUNG GEGEN ABSTURZ
Nach § 4 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sind die Versicherten vor der ersten Benutzung und nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, zu unterweisen.
Die Unterweisung muss mindestens umfassen:
- Die für die jeweilige Art bestehenden besonderen Anforderungen der einzelnen Ausrüstung
- Die Inhalte der Betriebsanweisung
- Die bestimmungsgemäße Benutzung unter Berücksichtigung der Gebrauchsanleitung des Herstellers
- Das richtige Anschlagen
- Die ordnungsgemäße Aufbewahrung
- Das Erkennen von Schäden
Darüber hinaus sind nach § 31 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ die Angaben in der Betriebsanweisung im Rahmen von Unterweisungen mit Übungen zu vermitteln.
Diese haben entsprechend der Rahmenbedingungen des DGUV Grundsatz 312-001 „Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von PSA gegen Absturz und Rettungsausrüstungen“ zu erfolgen.
Die Unterweisung muss der aktuellen Gefährdungssituation angepasst sein und ist zu dokumentieren.
ÜBERBLICK DER UNTER WEISUNGEN:
GRUNDKURS
NACH DGUV REGEL 112-198
Dauer: 1 Tag | Gültigkeit: 12 Monate
Preis: auf Anfrage
AUFFRISCHUNG
NACH DGUV REGEL 112-198
Dauer: 1 Tag | Gültigkeit: 12 Monate
Preis: auf Anfrage
Voraussetzung: Teilnahme an einer Unterweisung
(198) nicht älter als 15 Monate
GRUNDKURS NACH
DGUV REGEL 112-198/199*
Dauer: 2 Tage | Gültigkeit: 12 Monate
Preis: auf Anfrage
AUFFRISCHUNG
NACH DGUV REGEL 112-198/199*
Dauer: 1 Tag | Gültigkeit: 12 Monate
Preis: auf Anfrage
Voraussetzung: Teilnahme an einer Unterweisung
(198/199) nicht älter als 15 Monate
*Inkl. eigenständige Durchführung einer Rettung einer freihängenden Person
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot
und planen gemeinsam mit Ihnen die Durchführung
einer Unterweisung nach DGUV.